28.03.2021, Wieder eine Verlängerung
Aufgrund der aktuellen Verordnung ist der Vereinsübungsbetrieb weiterhin bis mindestens 18. April nicht möglich.
08.03.2021, Weitere Verlängerung der Schließungen
Die Sportstätten sowie Freiluftsportanlagen bleiben aufgrund der neuen Beschlüsse auf Bundes- und Landesebene bis mindestens 28. März 2021 für Gruppen weiterhin geschlossen. Ein Vereinsübungsbetrieb ist daher weiterhin nicht möglich.
12.02.2021, Weitere Verlängerung der Schließungen
Alle städtischen Sportstätten sowie Freiluftsportanlagen bleiben aufgrund der neuen Beschlüsse auf Bundes- und Landesebene bis mindestens 7. März 2021 weiterhin geschlossen. Ein Vereinsübungsbetrieb ist daher weiterhin nicht möglich.